Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und einleitende Bestimmungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbezie-hungen zwischen der Downtown Media GmbH (nachfolgend «Downtown Media») und ihren Kunden. Enthält das Angebot der Downtown Media abweichende Bestimmungen, so gehen die-se vor.

1.2. Downtown Media stellt audiovisuelle Produkte (Videos, Fotografien etc.; nachfolgend "Produkte" genannt) her und berät Kunden bei der Erstellung solcher Produkte. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Downtown Media erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bestimmungen des Kunden gelten nur, wenn sie mit der Downtown Media ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und finden auf das Vertragsverhältnis zwischen der Downtown Media und dem Kunden keine Anwendung. Dies gilt auch für den Fall, dass Downtown Media solchen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht aus-drücklich widersprochen hat.

2. Vertragsabschluss

2.1. Downtown Media ist bis zur Annahme durch den Kunden jederzeit frei, die Preisangaben und Angebote zu ändern. Die im Angebot genannten Positionen bewirken keine automatische Reser-vation der offerierten Leistung.

2.2. Ein Vertragsverhältnis kommt erst nach verbindlicher mündlicher oder schriftlicher Beauftra-gung der Downtown Media durch den Kunden zustande. Durch die Annahme eines Angebots der Downtown Media akzeptiert der Kunde den konkret offerierten Leistungsumfang. Diese AGB werden mit Vertragsschluss ebenfalls Vertragsbestandteil.

2.3. Der Vertragsschluss zwischen der Downtown Media und dem Kunden kann mündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.

2.4. Im Fall von mündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen der Downtown Media und dem Kunden willigt der Kunde ein, dass die Downtown Media das Telefonat und/oder die Video-Konferenz zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen kann.

2.5. Bestellungen von Kunden sind verbindliche Angebote, die von der Downtown Media entweder durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder konkludente Auslieferung der bestellten Produkte an den Kunden angenommen werden.

2.6. Die Downtown Media ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner oder sämtlicher vertraglicher Pflich-ten gegenüber dem Kunden die Dienstleistungen Dritter beizuziehen.

3. Bezahlung

3.1 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar - falls es für den Vertragspartner bestimmbar ist – nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort bar oder per Überweisung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt.

3.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die Downtown Media, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

3.3. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in der fakturierten Währung zur Zahlung fällig.

3.4. Nach Ablauf der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug, wobei ab diesem Zeitpunkt 5% Verzugszinsen geschuldet werden können. Die Downtown Media ist berechtigt, allfällige Inkassokosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

3.5. Befindet sich der Kunde in Verzug, ist die Downtown Media berechtigt, alle weiteren Leistungen sofort einzustellen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz besteht. Alle Rechte an den Produkten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei der Downtown Media (vgl. Ziff. 9.1). Downtown Media ist berechtigt, alle damit verbundenen Verträge ohne weitere Formalitäten sofort zu kündigen und Schadenersatz zu verlangen. Der Kunde verzichtet auf jegli-che Schadenersatzansprüche aufgrund dieser Leistungseinstellung.


4. Dienstleistungen der Downtown Media

4.1. Die Vergütung für die von der Downtown Media erbrachten Leistungen richtet sich nach dem im Angebot angegebene Honorar. Mehrwertsteuern, Auslagen oder Spesen sind im Angebot nicht enthalten und müssen zusätzlich vergütet werden.

4.2. Die von der Downtown Media angegebenen Lieferfristen sind Richtwerte und nicht verbindlich. Jede Haftung für Verzögerungen ist ausgeschlossen.

4.3. Etwaige Kosten für die Lieferung des Produkts oder Versicherungsprämien für Risiken im Zusam-menhang mit der Erfüllung des Auftrags gehen zu Lasten des Kunden.


5. Rechte und Pflichten des Kunden

5.1. Der Kunde hat alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit die Downtown Media ihre Leis-tungen rechtzeitig und gesetzeskonform erbringen kann. Insbesondere sichert er der Downtown Media zu, dass er über alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Rechte und Geneh-migungen verfügt und dass durch den Auftrag keine Rechte Dritter verletzt werden, andernfalls er die Downtown Media schad- und klaglos hält. Der Kunde sorgt für ein Projektmanagement (z.B. Bereitstellung eines Ansprechpartners), dass es der Downtown Media ermöglicht, den Auftrag bestmöglich umzusetzen.

5.2. Es obliegt dem Kunden, die Produkte und Arbeitsergebnisse der Downtown Media nach Erhalt sicher aufzubewahren und die erforderlichen Massnahmen gegen Datenverlust zu treffen (z.B. durch geeignete Backup-Lösungen bei Daten). Downtown Media lehnt jegliche Haftung für Da-tenverluste ab.


6. Rechte und Pflichten der Unternehmen

6.1. Downtown Media ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, die von der ursprünglich vereinbarten Konzeption abweichen oder die künstlerische Freiheit in einer Weise einschränken, die mit den Grundsätzen der Downtown Media (vgl. Ziffer 10.1) unvereinbar ist.

6.2. Die Lieferung der Leistungen erfolgt mit der Bereitstellung der Produkte in der Cloud oder der Übergabe der physischen Gegenstände an den Kunden oder seine Vertreter.

6.3. Downtown Media ist nicht verpflichtet, die Produkte verfügbar zu halten oder sie sicher aufzubewahren oder zu speichern. Die Archivierung der Produkte des Kunden liegt in der Verantwortung des Kunden.


7. Anpassungen und Annullierungen

7.1. Die Bestellung eines Produkts ist verbindlich und Downtown Media behält sich daher das Recht vor, im Falle von Anpassungen oder Stornierungen Schadensersatz zu verlangen. Solche Ansprü-che können insbesondere aus Kosten für gemietetes Material, gebuchtes Personal oder andere nutzlos gewordene Aufwendungen bestehen.

7.2. Erfolgt eine Anpassung (z.B. Verschiebung) oder Annullierung weniger als zwei Arbeitstage (48 Stunden) vor Produktions-/Produktionsbeginn (ausgenommen Samstag/Sonntag und Feiertage im Kanton Basel-Stadt), sind 100% des Preises gemäss Offerte innert 10 Tagen nach dem Produk-tionstag zur Zahlung fällig (Konventionalstrafe), unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten. Erfolgt die Annullierung weniger als drei Arbeitstage (72 Stunden) vor Produktionsbeginn / Produktion sind 75% des Preises gemäss Offerte zur Zahlung fällig. Erfolgt die Stornierung weni-ger als vier Werktage (96 Stunden) vor Produktionsbeginn / Produktion, sind 50% des Preises laut Angebot fällig. Erfolgt die Stornierung weniger als sechs Werktage (144 Stunden) vor Produkti-onsbeginn / Produktion sind 25% des Preises laut Angebot zur Zahlung fällig. Wird die Stornie-rung mehr als sieben Tage vor Produktionsbeginn / Produktion mitgeteilt, besteht kein Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns. Darüber hinaus schuldet der Kunde Schadensersatz, insbesondere alle der Downtown Media entstandenen nutzlosen Aufwendungen für die Herstellung des Produktes (Material- und Raummiete, Personalkosten, etc.).


8. Mängel, Prüfung und Reklamation

8.1. Downtown Media erbringt ihre Leistungen sorgfältig und in Übereinstimmung mit den geltenden Berufsregeln. Die von der Downtown Media erbrachten Dienstleistungen und Produkte stellen Werke der Kunst i.S. des Schweizerischen Urheberrechtsgesetz (SR 231.1) dar und unterliegen ei-ner starken subjektiven Beurteilung. Die Downtown Media ist bestrebt, das bestmögliche Ergeb-nis für ihre Kunden zu erzielen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass dem Kunden das Projekt aus subjektiven Gründen nicht gefällt, was kein Mangel darstellt. Das Gleiche gilt für Einwände im Zusammenhang mit der künstlerischen Freiheit (z.B. gegen das Konzept, die Gestal-tung, den Stil usw.).

8.2. Der Kunde hat die Produkte unverzüglich nach Ablieferung (vgl. Ziffer 6.2) zu untersuchen. Ob-jektive Mängel sind unverzüglich detailliert zu rügen.

8.3. Bei Vorliegen von Mängeln ist die Downtown Media berechtigt, nach ihrer Wahl entweder Min-derung zu gewähren oder den Mangel zu beheben. Eine Ersatzlieferung ohne ausdrückliche Zu-stimmung der Downtown Media ist ausgeschlossen.


9. Haftungsbegrenzung

9.1. Die Haftung der Downtown Media ist auf 25% des vereinbarten Honorars gemäss Offerte be-grenzt. Darüber hinaus haftet die Downtown Media nicht für Zufall (auch nicht bei Verzug) oder höhere Gewalt. Des Weiteren ist die Haftung der Downtown Media für alle Fälle leichter und mitt-lerer Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Computerviren, Computerwürmer oder andere Schadpro-gramme gelten ebenfalls als höhere Gewalt.

9.2. Die Haftung der Downtown Media für Erfüllungsgehilfen ist auch in Fällen von Vorsatz und gro-ber Fahrlässigkeit explizit ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist bei Mitarbeiten-den im Sinne von Art. 101 Abs. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts ausgeschlossen.


10. Rechte an den Produkten und Nutzungsrecht

10.1. Das Eigentum und alle immateriellen Rechte an den Produkten und den Arbeitsergebnissen (Urheber- und andere Immaterialgüterrechte), die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen, verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung für das Produkt bei der Downtown Media. Downtown Media ist berechtigt, die betreffenden Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.

10.2. Mit der Bezahlung geht das Eigentum an Datenträgern oder körperlichen Arbeitsergebnissen sowie das Recht zur Nutzung der im Rahmen des Auftrags entstandenen immateriellen Rechte in dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Umfang auf den Kunden über. In Ermangelung einer Vereinbarung verbleiben alle nicht ausdrücklich auf den Kunden übertragenen Rechte bei der Downtown Media.

10.3. Downtown Media ist in jedem Fall berechtigt, die im Rahmen des Auftrags hergestellten audiovisuellen Werke (Film, Fotos, etc.) als Showreel oder zur Eigenwerbung zu verwenden und zu diesem Zweck entsprechend zu bearbeiten. Der Kunde räumt dem Unternehmen alle erforderlichen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich unbegrenzt ein.


11. Beendigung des Vertragsverhältnisses

11.1. Die Downtown Media ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn schwerwiegende Umstände eine Fortsetzung unzumutbar machen, insbesondere wenn erkennbar wird, dass das Projekt von der ursprünglich vereinbarten Grundkonzeption abweicht, mit den Grundsätzen der Gesellschaft nicht mehr vereinbar ist oder Rechte Dritter verletzt wer-den. In diesem Fall ist das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden.

11.2. Mit der Kündigungserklärung werden die ausstehenden Zahlungen der Downtown Media sofort zur Zahlung fällig. Downtown Media ist berechtigt, die Lieferung bis zur Zahlung zurückzubehal-ten und als Schadenersatz jene Kosten zu verlangen, die bei Fortführung des Auftrags für die nächsten drei Monate feststehen und/oder unvermeidlich anfallen.


12. Konventionalstrafe

12.1. Die Verwendung der Arbeitsergebnisse ausserhalb des vereinbarten Zwecks ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Downtown Media untersagt. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung hat eine Konventionalstrafe von CHF 7'500 zur Folge, deren Bezahlung den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Einhaltung entbindet. Eine Fortsetzung des Verstosses hat eine wöchentliche Konventionalstrafe zur Folge.

12.2. Schadenersatzansprüche, die über die Vertragsstrafe hinausgehen, bleiben vorbehalten.


13. Sonstige Bestimmungen

13.1. Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Downtown Media nicht zulässig. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Vertragsparteien ist der Sitz der Downtown Media in der Schweiz.

13.2. Die Downtown Media behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeder-zeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Kunden unzumutbar. Eine Benachrichtigung durch Downtown Media erfolgt rechtzeitig. Widerspricht der Kunde den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb 14 Tagen nach Benachrichtigung, gelten sie als vom Kunden angenommen.

13.3. Der Kunde verzichtet auf die Verrechnung mit der Downtown Media und auf die Abtretung seiner Forderungen gegenüber der Downtown Media an Dritte.

13.4. Für sämtliche Beziehungen zwischen der Downtown Media und dem Kunden gilt die Datenschutzerklärung in der jeweils aktuellen Fassung, die auf www.downtowmedia.ch abrufbar ist.

13.5. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Downtown Media und dem Kunden gilt das materielle schweizerische Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsabkommens (CISG).

13.6. Zur Beurteilung aller Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Downtown Media sind aus-schliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der Downtown Media zuständig. Eine Klage der Downtown Media am Wohnsitz/Sitz des Kunden ist zulässig.





Downtown Media GmbH

Version 10/2023

Downtown Media GmbH Dornacherstrasse 210 CH-4053 Basel

UID: CHE-267.716.133

Telefon: +41 61 511 21 11

E-Mail: info(at)downtownmedia.ch